Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht vor Auftragsbeginn schriftlich widersprochen wird.

Geltungsbereich
1 – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Larissa Keller Fotografie, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

Leistungen der Fotografin, Rechte und Pflichten des Kunden
2 – Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen der Fotografin.
3 – Die Fotografin ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
4 – Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.).
5 – Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.
6 – Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.
7 – Digital hergestellte Bilder (RAW-Dateien) bleiben im Eigentum der Fotografin. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
8 – Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.
9 – Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von fünf Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
10 – Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
11 – Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 10) nicht nach oder verschiebt er ein Shooting weniger als fünf Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten (z.B. Fahrkosten). Bereits bezahlte Anzahlungen werden nicht zurückerstattet. Bei einer Stornierung durch den Kunden hat die Fotografin zudem Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.
12 – Es obliegt nicht der Fotografin, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
13 – Die Fotografin darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.

Nutzungsrechte
14 – Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
15 – Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, der Fotografin eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.
16 – Die Fotografin kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen, sofern mit dem Kunden vereinbart.
17 – Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
18 – Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
19 – Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung der Fotografin zu sorgen.
20 – Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch die Fotografin für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt die Fotografin dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

Haftung
21 – Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.
22 – Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 21) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen der Fotografin.
23 – Bei Ansprüchen gegen die Fotografin seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 12) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
24 – Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

Honorar
25 – Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist nach der Terminvereinbarung innert 14 Tagen ab Rechnungsstellung anzuzahlen (max. 50%). Eine Buchung gilt erst nach Zahlungseingang der Anzahlung als verbindlich. Der restliche Betrag des Honorars wird dem Kunden von der Fotografin nach dem Shooting in Rechnung gestellt und ist zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung. Das Bildmaterial wird erst nach Zahlungseingang des Restbetrages in elektronischer Form (jpg) zur Verfügung gestellt.
26 – Das Honorar (gemäss Ziffer 27) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

Stornierung / nicht Erscheinen / Terminverschiebung
27 – Termine können vom Kunden einmalig verschoben werden. Verschiebt der Kunde die Aufnahmesitzung mehr als einmal oder erscheint der Kunde ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, so stellt die Fotografin das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar zu 100% in Rechnung.
28 – Termine können bis fünf Arbeitstage vor dem Termin vom Kunden kostenlos abgesagt werden. Danach wird eine eventuell gezahlte Anzahlung als Ausfallhonorar an die Fotografin angesehen. Sofern keine Anzahlung geleistet wurde, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Gesamthonorars als Ausfallvergütung angesehen und fällig.
29 – Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Die Berechnung der oben genannten Honorare (gemäss Ziffer 27 und 28) erfolgt nicht bei Unfall, plötzlicher Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegenden Gründe. Die Berechnung gilt auch nicht, wenn das Shooting in gegenseitiger Absprache infolge Schlechtwetter auf ein anderes Datum verschoben wird.
30 – Die Fotografin behält sich das Recht vor, eine Sitzung wegen Krankheit, Notfall, Tod in der Familie, schlechtem Wetter und anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, zu verschieben. Der Kunde wird in diesem Fall so schnell wie möglich informiert und das Shooting wird zum frühestmöglichen verfügbaren Termin verschoben.

Gerichtsstand und anwendbares Recht
31 – Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Bern, September 2017